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Corona-Information

Wir können Ihnen unsere Leistungen weiterhin anbieten. Für kurzfristige Terminänderungen im Einzelfall bitten wir um Verständnis.

Wir schützen Sie und unsere Gutachter durch eine Reihe von Maßnahmen.

 
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GIS Gutachten Institut GmbH
Medizinische Begutachtungen

Unser Institut

Unser Institut

Die GIS Gutachten Institut GmbH ist ein medizinisch-wissenschaftliches Unternehmen mit dem Tätigkeitsschwerpunkt sozialmedizinischer Begutachtungen. Dies umfasst sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche Gutachtertätigkeiten, z.B. bezüglich der Anerkennung von Schwerbehinderungen, der Zubilligung von Berufsunfähigkeitsrenten oder Leistungen von gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherungen.

 

Kontakt

Für kurzfristige Terminabsagen, Rückfragen wie auch generelle Anliegen und Anfragen kontaktieren Sie uns bitte wie folgt:

   0 23 4 / 9 42 10 0

   office@gis-institut.de

Unsere Sachverständigen

Das Team des Gutachten Instituts besteht aus Medizinern verschiedener Fachrichtungen, die sämtlich auch als Ärzte praktizieren.

Jedes Mitglied unseres Teams verfügt bereits über umfassende Erfahrung als Gutachter in den unterschiedlichsten Bereichen, wie z.B. Begutachtungen in Pflegesachen oder Begutachtungen bei Arbeitsunfällen etc.

Leitender Gutachter
Dr. Schneider

Leitender Gutachter und Begründer unseres Instituts ist Dr. med. Dieter Schneider.

Er arbeitet seit mehr als 25 Jahren als Sachverständiger mit einem Schwerpunkt im Bereich der Sozialmedizin. Er verfügt über umfangreiche Erfahrungen, insbesondere auf den Gebieten Schwerbehindertengutachten, Pflegegutachten, Renten- und Berufsunfähigkeitsgutachten.

Dr. Schneider war mehr als 20 Jahre als niedergelassener Arzt tätig. Er ist Facharzt für Allgemeinmedizin und Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin und verfügt über die Zusatzqualifikationen Sozialmedizin, Sportmedizin, Betriebsmedizin, Geriatrie, psychosomatische Grundversorgung (KV) und medizinische Begutachtung.

Als leitender Gutachter zeichnet er für Bearbeitungsleitlinien und die Qualitätssicherung unserer Gutachten verantwortlich, zudem obliegen ihm auch die notwendigen Abstimmungen für einen standardisierten, möglichst leicht verständlichen Gutachtenaufbau.


Gerne informieren wir Sie auf Anfrage über die Verfügbarkeit eines qualifizierten Sachverständigen in einem bestimmten Fachbereich.

Gutachtentypen und Rechtsgebiete

Unsere Tätigkeit erstreckt sich grundsätzlich über alle Stufen / Instanzen von Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine möglichst kurze Bearbeitungszeit.

Als Arten von Gutachten und gutachterlichen Äußerungen kommen grundsätzlich in Betracht:

  • Gutachten mit körperlicher Untersuchung, entweder an einem unserer Untersuchungsstandorte oder im Rahmen eines Hausbesuchs

  • Begutachtung nach Aktenlage, möglichst auf der Basis aktueller Befundberichte o.ä. und unter Auseinandersetzung mit etwaigen Vorgutachten

  • Ergänzende Stellungnahmen auf Einwendungen von Beteiligten oder zur Beseitigung von Unklarheiten im Gutachten auf Veranlassung des Auftraggebers; Kurzstellungnahmen, z.B. zu isolierten Fragen der Reisefähigkeit zu einem Untersuchungsstandort


Gutachten erstellen wir regelmäßig bei Streitigkeiten in folgenden Rechtsgebieten:

  • Im Bereich des Sozialrechts: SGB II (Grundsicherung), SGB III (Arbeitsförderung), SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung), SGB VI (Gesetzliche Rentenversicherung), SGB VII (Gesetzliche Unfallversicherung), SGB IX (Behinderung), SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) und SGB XII (Sozialhilfe)

  • Im Bereich des privaten Versicherungsrechts: Private Kranken- und Pflegeversicherungen, Unfallversicherungen, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, Haftpflichtversicherungen gegen Personenschäden und sonstige Versicherungen mit Bezug auf den Gesundheitszustand

  • Sonstiges Zivilrecht: Erwerbsfähigkeit bei Unterhaltsstreitigkeiten, Haftung bei Behandlungs- oder sonstigen Kunstfehlern und arbeitsrechtliche Fragen mit Bezug zum Gesundheitszustand

  • Weitere Rechtsgebiete auf Anfrage, z.B. Begutachtung des Gesundheitszustands zu steuerrechtlichen Fragen, spezielle landes- oder kommunalrechtliche Fragestellungen

  • Gutachten zu medizinischen Fragen in Ermittlungs- und Strafverfahren führen wir NICHT durch

Gutachten in weiteren Rechtsgebieten erstatten wir auf Anfrage.

Bundesweite Standorte

Zurzeit können wir körperliche Untersuchungen regelmäßig an folgenden Standorten anbieten. Diese Standorte sind weitgehend oder vollständig barrierefrei.

  • Berlin

  • Bochum

  • Darmstadt

  • Düsseldorf

  • Hannover

  • Kassel

  • Wiesbaden

  • Wöllstein (Raum Bad Kreuznach)

Körperliche Untersuchungen an anderen Standorten auf Anfrage.

Leistungen und Kosten

Unsere Leistungen werden grundsätzlich nach JVEG (gesetzliche Vorschriften zur Vergütung von gerichtlichen Sachverständigen) abgerechnet. Dies gilt regelmäßig auch für privat beauftragte Gutachten.

Private Auftraggeber beraten wir gerne hinsichtlich der zu erwartenden Kosten. Bei komplexen Vorgängen prüfen wir nach Absprache auch vorab vorhandene Unterlagen zwecks einer präzisen Kostenschätzung.

Bestimmte Leistungen, namentlich technische / apparative und Laboruntersuchungen, werden nach GOÄ abgerechnet. Private Auftraggeber beraten wir hierzu ebenfalls gerne im Vorfeld.

Im Falle einer Benennung nach § 109 SGG kontaktieren Sie uns bitte zu den zu erwartenden Kosten, da unsere Sachverständigen in vielen Fällen Pauschalvereinbarungen mit der Justiz getroffen haben.

Gerne bescheinigen wir Ihnen die Bereitschaft des zu benennenden Sachverständigen und die zu erwartenden Kosten zur Vorlage bei dem erkennenden Gericht.

 
 

Kontakt

Gerne beantworten wir Ihre Fragen

0 23 4 / 9 42 10 0
0 23 4 / 9 42 10 20
office@gis-institut.de

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Formulare

Dieser Bereich wird zurzeit überarbeitet und steht in Kürze wieder zur Verfügung.

 

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Corona-Information

  • Überwachung

    Unser Schutzkonzept beginnt mit einer ständigen Überwachung unserer Gutachter und Mitarbeiter auf verdächtige Krankheitssymptome (Fieber, Husten, Verlust des Geruchssinns usw.). Unsere Gutachter führen zudem regelmäßig einen Schnelltest durch.

    Besteht auch nur eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass sich jemand mit Covid-19 angesteckt haben könnte, nehmen wir den Mitarbeiter sofort aus dem Dienstplan bzw. streichen alle Termine des Gutachters und veranlassen einen PCR-Test.

  • Impfung

    Unsere Gutachter haben die Grundimmunisierung sowie die Auffrischungsimpfungen (Booster) erhalten.

  • Schutz

    Eine Ansteckung zwischen verschiedenen Patienten / Probanden wird durch unsere Terminplanung vermieden. Es hält sich immer nur ein Patient (und ggf. seine Begleitung) im Wartebereich auf.

    Selbstverständlich schützen wir Sie und uns außerdem durch die Verwendung von zugelassenen Masken, ggf. Handschuhen und Desinfektionsmitteln.